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Klima - Beschwerde
Kürzestversion
Die Dokumente habe ich hier veröffentlicht.
Die Bürgerversammlung vom 06.06.2019 beschloss, dass die Stadt bis spätestens im Jahr 2040
eine Reduktion des Treibhausgasausstosses auf netto Null zu erreichen habe.
Der Stadt hielt sich nicht an diesen Beschluss, änderte das Ziel-Jahr auf 2050.
An einer der nächsten Bürgerversammlungen hätte der Stadtrat einen entsprechenden Text für die
Aufnahme in die Gemeindeordnung vorlegen müssen. Die Antragsteller (SP, GLP, Grüne) kündigen
an, an ihrem ursprünglichen Antrag festzuhalten.
Covid-Krise: Bürgersammlungen werden abgesagt.
Der Stadtrat will eine Urnenabstimmung durchführen, dabei nur seinen eigenen Vorschlag
präsentieren, den Beschluss der Bürgerversammlung ignorieren.
Wir erhoben Beschwerde beim Departement des Inneren
Das Departement lehnte die Beschwerde ab.
Begründung: die Abstimmung konnte nicht auf eine Bürgerversammlung nach der Covid-Krise
verschoben werden, weil der Antrag eine Initiative gewesen sei und man sich an die
vorgeschriebenen zeitlichen Abläufe bei Initiativen zu halten habe.
Gleichzeitig wird die Änderung des Initiativ-Textes akzeptiert.
Weiterzug an das Kantonsgericht
Begründung: Wenn es eine Initiative ist, darf der Text vom Stadtrat nicht geändert werden.
Das Kantonsgericht und später auch das Bundesgericht traten auf die Beschwerde nicht ein. Sie sei
zu spät eingereicht worden. Nämlich erst als klar war, dass es eine Urnenabstimmung geben wird.
Sie hätte eingereicht werden sollen, als der Stadtrat bekannt gab, dass er für das 2050-Ziel eintrat.
Zu einem Zeitpunkt vor der Covid-Krise, als von einer Urnenabstimmung noch keine Rede war.
Das Departement des Inneren sah das als Erst-Instanz noch anders. |
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