hanspeter raetzo

Klima - Beschwerde

Kürzestversion

Die Dokumente habe ich hier veröffentlicht.

Die Bürgerversammlung vom 06.06.2019 beschloss, dass die Stadt bis spätestens im  Jahr 2040 eine Reduktion des Treibhausgasausstosses auf netto Null zu erreichen habe.

Der Stadt hielt sich nicht an diesen Beschluss, änderte das Ziel-Jahr auf 2050.

An einer der nächsten Bürgerversammlungen hätte der Stadtrat einen entsprechenden Text für die Aufnahme in die Gemeindeordnung vorlegen müssen. Die Antragsteller (SP, GLP, Grüne) kündigen an, an ihrem ursprünglichen Antrag festzuhalten.

Covid-Krise: Bürgersammlungen werden abgesagt.

Der Stadtrat will eine Urnenabstimmung durchführen, dabei nur seinen eigenen Vorschlag präsentieren, den Beschluss der Bürgerversammlung ignorieren.

Wir erhoben Beschwerde beim Departement des Inneren

Das Departement lehnte die Beschwerde ab.
Begründung: die Abstimmung konnte nicht auf eine Bürgerversammlung nach der Covid-Krise verschoben werden, weil der Antrag eine Initiative gewesen sei und man sich an die vorgeschriebenen zeitlichen Abläufe bei Initiativen zu halten habe.

 Gleichzeitig wird die Änderung des Initiativ-Textes akzeptiert.

Weiterzug an das Kantonsgericht

Begründung: Wenn es eine Initiative ist, darf der Text vom Stadtrat nicht geändert werden.

Das Kantonsgericht und später auch das Bundesgericht traten auf die Beschwerde nicht ein. Sie sei zu spät eingereicht worden. Nämlich erst als klar war, dass es eine Urnenabstimmung geben wird. Sie hätte eingereicht werden sollen, als der Stadtrat bekannt gab, dass er für das 2050-Ziel eintrat.

Zu einem Zeitpunkt vor der Covid-Krise, als von einer Urnenabstimmung noch keine Rede war. Das Departement des Inneren sah das als Erst-Instanz noch anders.